Stadt Asperg

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Marktplatz 1 - 71679 Asperg

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Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen

Mit den städtischen Einrichtungen, den Einrichtungen der evangelischen und der katholischen Kirchengemeinden, dem Waldorfkindergarten und drei Großtagespflegestellen bietet Asperg ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder bis 6 Jahre.

Kleinkinderbetreuung

Die Stadt Asperg bietet in ihren Einrichtungen "Kinderhaus Hölderlinstraße", "Schneckenhäusle" und "Kinderhaus Hutwiesen" 126 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren an.

In den Kindernestern "Glückskind", "Kidskoje" und "Kolibri", drei Einrichtungen der Kindertagespflege, werden jeweils weitere 9 bzw. 7 Betreuungsplätze angeboten. Die Vormerkung für einen Betreuungsplatz erfolgt direkt über das jeweilige Kindernest.

Kindergärten

Die Zuordnung zum jeweiligen Kindergarten erfolgt nach Wohngebieten und wird von der Stadtverwaltung vorgenommen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz besteht nicht.

Häufige Fragen und Antworten zur An- und Abmeldung

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Asperg betreibt sieben Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 21 Kindergartengruppen und 11 Krippengruppen. In unseren Tageseinrichtungen werden Kinder im Alter von zwei Monaten bis zum Schuleintritt betreut.

Folgende Betreuungszeiten werden angeboten:

Krippe (unter drei Jahre)

  • Ganztag 7,5 Stunden: Montag – Freitag von 7.30 - 15.00 Uhr
  • Ganztag 9,5 Stunden. Montag – Freitag von 7.30 - 17.00 Uhr (nur bei Berufstätigkeit beider Eltern in entsprechendem Umfang)

Es besteht die Möglichkeit, den Krippenplatz auch tageweise zu buchen:

  • 2 Tage (Montag + Dienstag oder Donnerstag + Freitag)
  • 3 Tage (Montag – Mittwoch oder Mittwoch – Freitag)
  • 4 Tage (Montag – Donnerstag oder Dienstag – Freitag)

Kindergarten (ab drei Jahre)

  • Verlängerte Öffnungszeit: Montag – Freitag von 7.30 - 13.30 Uhr
  • Ganztag 7,5 Stunden: Montag – Freitag von 7.30 - 15.00 Uhr (nur bei Berufstätigkeit beider Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils in entsprechendem Umfang)
  • Ganztag 9,5 Stunden: Montag – Freitag von 7.30 - 17.00 Uhr (nur bei Berufstätigkeit beider Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils in entsprechendem Umfang)

Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihre Kinder wünschen, müssen diesen schriftlich vormerken lassen.

Aufgenommen werden grundsätzlich nur Kinder, die zum Zeitpunkt der Aufnahme mit Hauptwohnsitz in Asperg gemeldet sind bzw. die nachweislich kurze Zeit nach der Aufnahme nach Asperg zuziehen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Vormerkungen für städtische Tageseinrichtungen annehmen können. Für Plätze bei kirchlichen oder freien Trägern wenden Sie sich bitte direkt an diese. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.

Wo erhalte ich die Unterlagen für eine Vormerkung?

Unterlagen für eine Vormerkung erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, Fachkoordination Kindertageseinrichtungen

im Familienbüro Asperg

und in allen städtischen Kindertageseinrichtungen.

Wo reiche ich meine Unterlagen ein?

  • per Post: Stadtverwaltung Asperg, Fachkoordination Kindertageseinrichtungen, Marktplatz 1, 71679 Asperg
  • per E-Mail: E-Mail schreiben

Welche Fristen sind einzuhalten?

Grundsätzlich gilt, dass eine Vormerkung mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin eingegangen sein sollte. Der Zeitpunkt des Eingangs der Unterlagen entscheidet nicht über eine spätere Platzzusage und nicht über den Zeitpunkt der Aufnahme.

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung über meine Vormerkung?

Ja, sobald Ihre Daten erfasst sind, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Diese Bestätigung sollte Ihnen in der Regel spätestens binnen drei Monaten zugehen.

Bedeutet das Abgeben der Vormerkung bereits eine Platzzusage?

Nein, damit lassen Sie sich lediglich für einen Betreuungsplatz vormerken.

Die Betreuungsplätze werden in der Regel ein halbes Jahr im Voraus zugeteilt. Sobald die Platzvergabe erfolgt ist, erhalten Sie eine schriftliche Information darüber, ob wir Ihnen zu dem von Ihnen angegebenen Aufnahmemonat einen Betreuungsplatz anbieten können oder ob ggf. erst eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Einrichtung. Bei der Platzvergabe versuchen wir nach Möglichkeit Ihre Wünsche zu berücksichtigen.

Die Aufnahme richtet sich insbesondere nach dem Alter, des weiteren nach der sozialen und pädagogischen Dringlichkeit.

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

  • Kinder berufstätiger alleinerziehender Eltern, die im Besitz des städtischen Familienpasses sind,
  • Kinder berufstätiger alleinerziehender Eltern,
  • Kinder berufstätiger Eltern, die im Besitz des städtischen Familienpasses sind,
  • Kinder berufstätiger Eltern, bei denen ein oder mehrere Geschwister bereits im Kindergarten oder in der Kleinkindbetreuung betreut werden.

Zusätzliche Kriterien bei der Vergabe von Ganztagesplätzen sind:

  • Kinder berufstätiger Eltern, bei denen ein oder mehrere Geschwister bereits im Kindergarten oder in der Kleinkindbetreuung ganztags betreut werden,
  • Kinder berufstätiger Eltern, die direkt vor der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung bereits einen Ganztagesbetreuungsplatz in der Kleinkindbetreuung hatten.

Was tun, wenn sich mein Betreuungswunsch hinsichtlich Einrichtung oder Betreuungsform ändert?

Jeder Änderungswunsch ist schnellstmöglich schriftlich an die Stadtverwaltung Asperg, Fachkoordination Kindertageseinrichtungen (Marktplatz 1, 71679 Asperg) oder per Mail zu melden: E-Mail schreiben

Muss ich für Geschwisterkinder von Kita-Kindern eine eigene Vormerkung abgeben?

Ja, jedes Kind, das in einer städtischen Tageseinrichtung betreut werden soll, ist separat anzumelden.

Ich brauche kurzfristig einen Betreuungsplatz. Was kann ich machen?

Nach Abgabe des Vormerkformulars werden Ihre Daten erfasst und verarbeitet. Die Stadtverwaltung wird Ihnen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten baldmöglichst einen Platz anbieten.

Eine alternative Möglichkeit wäre die Betreuung durch die Kindertagespflege, z.B. in einem der Asperger Kindernester oder bei einer Tagesmutter. Hierzu kann Ihnen das Kompetenzzentrum Kindertagespflege des Landratsamtes Ludwigsburg Auskunft geben.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.tageseltern-lb.de oder Telefon 07141 144-2103.

Ich wohne zum Zeitpunkt der Vormerkung noch nicht in Asperg, werde jedoch zuziehen.

Wenn Sie und Ihr Kind noch nicht in Asperg wohnen, können Sie Ihr Kind bereits mit Angabe der alten und der neuen Adresse vormerken lassen. Eine Platzzusage kann erst erfolgen, wenn uns ein verbindlicher Nachweis über einen zeitnahen Zuzug vorgelegt wird (z.B. Mietvertrag).

Mein Kind hat einen erhöhten Förderbedarf, worauf muss ich achten?

Falls Ihr Kind einen erhöhten Förderbedarf hat, bitten wir Sie dies auf der Vormerkung anzugeben. Wir beraten Sie gerne, um mit Ihnen gemeinsam die für Ihr Kind geeignete Tageseinrichtung zu finden.

Kann ich eine Vormerkung wieder zurücknehmen?

Ja, eine Vormerkung kann schriftlich und von allen Personensorgeberechtigten unterschrieben wieder zurückgenommen werden. Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich mit, wenn Sie eine Betreuung nicht mehr benötigen oder anderweitig einen Betreuungsplatz gefunden haben, z.B. bei einem kirchlichen oder freien Träger oder in der Kindertagespflege.

Wie lange muss ich auf einen Betreuungsplatz warten?

Die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz hängt unter anderem vom Alter des Kindes, der gewünschten Betreuungszeit sowie der aktuellen Nachfrage ab.

Wie geht es nach der Platzzusage weiter?

Die Platzzusage erfolgt schriftliche mit einer Rückmeldefrist, d.h. die Zusage ist von Ihnen ebenfalls schriftlich und innerhalb der Frist zu bestätigen. Melden Sie sich nicht innerhalb der angegebenen Frist zurück, wird der Betreuungsplatz an eine andere Familie vergeben.

Nachdem Sie die Annahme des Platzes bestätigt haben, wird die Einrichtungsleitung von der Stadtverwaltung über die Platzzusage informiert. Sie vereinbaren dann rechtzeitig vor der Aufnahme des Kindes mit der Einrichtungsleitung einen Termin für das Aufnahmegespräch (ca. 3 - 4 Monate vor der Aufnahme). Im Aufnahmegespräch werden alle Formalien und Abläufe besprochen und die Vertragsunterlagen von beiden Seiten unterschrieben.

Erst wenn der Aufnahmevertrag von allen Personensorgeberechtigten unterschrieben ist und alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, kann das Kind aufgenommen werden.

Ärztliche Untersuchung

Jedes Kind muss vor der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung ärztlich untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vorsorgeuntersuchung. Die ärztliche Untersuchung darf nicht länger als sechs Monate vor der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung zurückliegen. Bitte kümmern Sie sich ggf. rechtzeitig um einen Termin in einer Kinderarztpraxis.

Masernschutz

Vor Aufnahme in die Einrichtung muss jedes Kind einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen. In Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nur Personen aufgenommen und betreut werden, die über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine Immunität oder den Nachweis über eine (vorübergehende) Kontraindikation verfügen. Alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen der Einrichtungsleitung eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität nachweisen. Für Kinder ab 24 Monaten ist ein Nachweis über die Masern-Schutzimpfung 1 und 2 notwendig und der Einrichtung vorzulegen.

Der Nachweis kann über

  • den Impfausweis („Impfpass“),
  • eine Anlage zum Untersuchungsheft,
  • ein ärztliches Zeugnis über den ausreichenden Impfschutz,
  • ein ärztliches Zeugnis über eine Immunität oder
  • ein ärztliches Zeugnis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann,

erfolgen. Die Einrichtung dokumentiert die Vorlage des Nachweises gem. § 20 Abs. 9 IfSG.

Unterlagen vollständig

Die Aufnahme erfolgt nach vollständiger Vorlage folgender Unterlagen:

  • ärztliche Bescheinigung,
  • Nachweis über die Masern-Schutzimpfung bzw. über die Immunität,
  • Aufnahmebogen und Aufnahmevertrag (von allen Personensorgeberechtigten unterschrieben),
  • Abbuchungsermächtigung für die Benutzungsgebühr und ggf. für das Essensgeld
  • ggf. aktuelle Arbeitsbescheinigungen der Eltern (bei der Aufnahme in eine Kindergartengruppe mit der Betreuungszeit GT 7,5 und GT 9,5 bzw. in eine Krippengruppe mit der Betreuungszeit GT 9,5)

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Gebühren können Sie der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtugen der Stadt Asperg entnehmen. Die aktuelle Satzung finden Sie in unserer Stadtrechtsammlung: Link zur Stadtrechtsammlung

Welche Ermäßigungen kann ich beantragen und welche Voraussetzung gibt es dafür?

Übernahme der Gebühren durch die Kinder- und Jugendhilfe

In speziellen Fällen übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe ganz oder teilweise die Benutzungsgebühr für die Kinderbetreuung. Falls die Voraussetzungen dafür vorliegen, können Sie beim Landratsamt Ludwigsburg einen entsprechenden Antrag stellen.

Zunächst muss Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung einen Platz erhalten. Wenn alle Anmeldeunterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie von der Stadtverwaltung Asperg einen Gebührenbescheid. Mit dem Gebührenbescheid wenden Sie sich dann an das Landratsamt Ludwigsburg, um einen Zuschuss zu beantragen.

Voraussetzung:

  • Wohnort im Landkreis Ludwigsburg
  • geringes Einkommen der Eltern / Empfänger oder Berechtigte folgender Leistungen
    • SGB II
    • SGB XII
    • AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe beim Landratsamt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg, Telefon 07141 144 - 42231, E-Mail schreiben

Landesfamilienpass

Was ist der Landesfamilienpass?

Der Landesfamilienpass wurde im Jahr 1979 im Rahmen eines Programms zur Förderung von Familien eingeführt. Er ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes.

Wozu dient der Landesfamilienpass?

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Alleinerziehende Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten in Asperg eine Ermäßigung der Benutzungsgebühr für die Kindertageseinrichtung in Höhe von 30%.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50%),
  • Familien, die Bürgergeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Wohngeldberechtigte,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wo kann ich den Landesfamilienpass erhalten?

Den Landesfamilienpass können Sie beim Bürgeramt der Stadt Asperg beantragen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Städtischer Familienpass

Beim Städtischen Familienpass handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Asperg. Die Freiwilligkeitsleistungen nach dem Städtischen Familienpass sind stets nachrangig zu Leistungen von Hilfeträgern im Sinne der Sozialgesetzbücher. Dies gilt insbesondere für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nach den Sozialbüchern II und XII bzw. nach dem Bundeskindergeldgesetz.

Bei Antragsstellung sind entsprechende Nachweise über den Ausschluss einer Leistung nach den Sozialgesetzbüchern bzw. dem Bundeskindergeldgesetz vorzulegen. Auf die Richtlinien über den städtischen Familienpass wird verwiesen.

Die Richtlinien über den städtischen Familienpass finden Sie in unserer Stadtrechtsammlung: Link zur Stadtrechtsammlung

Gibt es warmes Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen?

Bei der Ganztagesbetreuung kommt verpflichtend ein Verpflegungsbeitrag für das Mittagessen hinzu.

Bei Verlängerter Öffnungszeit kann in bestimmten Tageseinrichtungen ebenfalls ein warmes Mittagessen für fünf Wochentage gebucht werden. Auch hier ist ein Verpflegungsbeitrag zu entrichten.

Details können der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen entnommen werden: Link zur Stadtrechtsammlung

Falls Sie bzw. Ihr Kind Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, können Sie einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter des Landkreises Ludwigsburg, Hindenburgstraße 4, 71638 Ludwigsburg  stellen.

Weitere Informationen unter: https://jobcenter.landkreis-ludwigsburg.de

Wir haben zu unserem Kita-Kind Familienzuwachs bekommen bzw. die Zahl der in unserem Haushalt lebenden Kinder hat sich verringert. Wirkt sich dies auf die monatliche Gebühr aus?

Ja. Die monatlichen Betreuungsgebühren werden pro Kind und Betreuungsplatz erhoben.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, die dauerhaft im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Ändert sich die Anzahl der unter 18-jährigen Kinder (z.B. mit Geburt eines Kindes oder wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat), muss dies umgehend mitgeteilt werden.

Die Gebühr wird dann ab dem Folgemonat neu festgesetzt. Erfolgt keine entsprechende Meldung, wird die Gebühr erst angepasst, sobald die Änderung dem Hauptamt der Stadt Asperg amtlich bekannt ist. Fällt die Gebühr höher aus, kann es zu Nachzahlungen kommen.

Sobald sich die Anzahl der unter 18-jährigen Kinder ändert, die mit dem betreuten Kind im selben Haushalt leben, melden Sie dies daher bitte sofort in der Kindertageseinrichtung. Dort erhalten Sie ein entsprechendes Formular zur Weiterleitung an die Stadtverwaltung.

Gerne können Sie die Meldung auch per Mail an die Stadtverwaltung senden: E-Mail schreiben

Wie hat die Abmeldung meines Kindes zu erfolgen?

Die Personensorgeberechtigten können das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Dabei gilt der Eingang der Abmeldung bei der Leitung der Kindertageseinrichtung oder bei der Stadtverwaltung. Ein entsprechendes Abmeldeformular erhalten Sie auch in der Kindertageseinrichtung.

Das Betreuungsjahr endet mit dem 31. August. Kinder, die im Jahr ihrer Einschulung in den Kindergarten gehen, können ab dem Monat März nur noch aus besonderen Gründen (insbesondere Wegzug) vorzeitig abgemeldet werden.

Wenn ein Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule überwechselt, muss es nicht vom Besuch des Kindergartens abgemeldet werden.

Sie haben weitere Fragen?

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Asperg
Fachkoordination Kindertageseinrichtungen
Stephanie Knorpp
Marktplatz 1
71679 Asperg
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